Rente
Internationale Beratungstage zur Rentenversicherung vom 09.10. bis 11.10.2012 in Budapest und am 11. Oktober 2012 in Pécs
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet auch in diesem Jahr wieder persönliche Beratung für Versicherte an, die sowohl in Deutschland als auch in Ungarn gearbeitet haben oder heute noch berufstätig sind. Vom 09. bis 11. Oktober 2012 beantworten Fachleute der deutschen und ungarischen Rentenversicherung vor Ort kompetent und kostenfrei Ihre Fragen zum nationalen und internationalen Rentenrecht, wie zum Beispiel
- Wie wirkt sich das Europäische Recht auf meine Rente aus?
- Wann und wo beantrage ich meine deutsche / ausländische Rente / Pension?
- Was muss ich beachten, wenn ich eine Beschäftigung im Ausland aufnehme und wie wirkt sich das auf die Rente aus?
Die Beratungstage werden in Zusammenarbeit mit der ungarischen Rentenversicherung organisiert und finden vom 9. bis 11. Oktober in Budapest und am 11. Oktober in Pécs statt:
Közép-magyarországi Regionális Nyugdíjbiztosítási Igazgatóság
Fiumei út 19/a
1081 Budapest
Tel. +36-1-323 65 60
www.onyf.hu
Weitere Informationen finden Sie bei der
Deutschen Rentenversicherung Bund
EU verbessert Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit
Zum 1. Mai 2010 wurde das bisher geltende Recht durch die neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 abgelöst. Dies betrifft deutsche Renten, die unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrecht festgestellt wurden. Für die Rentenberechnung gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze fort.
Bereits festgestellte Renten ändern sich daher nur in Ausnahmefällen. In manchen Fällen kann durch das neue Recht auch erstmalig ein Rentenanspruch entstehen.
Näheres finden Sie im folgenden Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung:
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 [pdf, 65,01k]
Prager Konferenz zu Holocaust-Fragen verabschiedet "Theresienstädter Erklärung"
An der Prager Konferenz zu Holocaust-Fragen vom 26. bis 30. Juni 2009 nahmen 46 Staaten teil. Auf der Nachfolgekonferenz der Washingtoner Konferenz von 1998 wurden neben Restitutionsfragen auch die soziale Lage der Holocaust-Überlebenden und das Thema Holocaust-Bildung und Gedenken erörtert. Die Ergebnisse der Konferenz werden in der von allen Teilnehmern getragenen „Theresienstädter Erklärung“ reflektiert. Die Erklärung liegt nun in einer gemeinsamen Übersetzung der deutschsprachigen Teilnehmerstaaten vor."
Theresienstädter Erklärung [pdf, 114,95k]
Neue Urteile zu den Rentenansprüchen für ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen neue Maßstäbe für die Anerkennung von Arbeitszeiten in einem Ghetto aufgestellt. Die Änderungen können dazu führen, dass Verfolgte des Nationalsozialismus, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde oder die von einer Antragstellung abgesehen haben, jetzt eine Rente nach dem ZRBG erhalten können. Das ZRBG ist das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto.
Die folgenden Merkblätter enthalten nähere Informationen:
Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Nach der alten Richtlinie bestand kein Anspruch auf eine Anerkennungsleistung, wenn die Arbeit im Ghetto bereits als Beitragszeit in der Rente berücksichtigt wurde. Nach der rückwirkend zum 6. Oktober 2007 geänderten Richtlinie steht dagegen die rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit im Ghetto einer Zahlung der Anerkennungsleistung nicht mehr entgegen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte beigefügten Merkblättern.
Auf der Homepage des mit der Durchführung der Richtlinie beauftragten
Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
(BADV) finden Sie u.a. das Antragsformular.
Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit [pdf, 133,68k]