Bürgerservice
Beratung und Rechtsauskünfte
Das Konsularreferat der Botschaft ist gern bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten und ohne Gewähr allgemeine Auskünfte zu Fragen der deutschen Rechtsordnung zu erteilen. Dies kann aber in keinem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere einen Fachanwalt, ersetzen. Verbindliche Auskünfte zu Fragen der ungarischen Rechtsordnung können grundsätzlich nicht erteilt werden. Diese bleiben ausschließlich den zuständigen ungarischen Behörden, insbesondere dem Justizministerium (Internationale Abteilung) sowie in Deutschland der
Botschaft der Ungarischen Republik
und den ungarischen Generalkonsulaten bzw. ungarischen Rechtsanwälten vorbehalten. Die Botschaft kann deutsche Staatsangehörige auch nicht vor Gericht vertreten, in Gerichtsverfahren eingreifen oder anwaltliche Funktionen übernehmen.
Auf den Seiten des Konsularreferates finden Sie aus diesem Grund eine Liste der Botschaft bekannter, in Ungarn zugelassener Rechtsanwälte jeweils mit deutschen oder englischen Sprachkenntnissen.
Hilfe für deutsche Staatsangehörige im Ausland
Was kann die Botschaft Budapest für Sie tun? Wo enden die Hilfsmöglichkeiten?
Umzug nach Ungarn geplant?
Wer beabsichtigt, vorübergehend oder auf Dauer ins Ausland zu gehen, trifft seine Entscheidung nach den Vorstellungen, die er von seinem Zielland hat. Diese sollten möglichst realistisch und frei von Illusionen sein. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, sich rechtzeitig zu informieren!